Antrag
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Fraktion AfD
Ukrainische Flüchtlingskinder bestmöglich auf die Rückkehr vorbereiten!
Der Landtag wolle beschließen:
- Vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind in
Sonderklassen aufzunehmen. - Der Unterricht in diesen Sonderklassen erfolgt auf Ukrainisch, von ukrainischen Lehrern
und nach ukrainischem Lehrplan. Ergänzend ist Deutschunterricht zu erteilen. - Die Sonderklassen sind, wenn möglich, nach Jahrgangsstufen, ersatzweise jahrgangsübergreifend, einzurichten.
- Die Sonderklassen bestehen so lange, wie sich schulpflichtige Kinder und Jugendliche
aus der Ukraine kriegsbedingt in Sachsen-Anhalt aufhalten. Eine Integration in Regelklassen findet nicht statt. - Fakultativer Übergang in die Regelklassen bei Nachweis von Deutschkenntnissen, die eine problemlose Teilnahme am Regelunterricht ermöglichen.
Begründung
Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind mit Stand vom 31. März 2022 etwa 3.400 Kinder
und Jugendliche in Sachsen-Anhalt angekommen. Wir sind verpflichtet, diesen Kindern ein
Unterrichtsangebot zu machen. Die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka hat dazu u. a.
gefordert: „Die ukrainischen Kinder, die sich zwischenzeitlich hier aufhalten, sollen ihre Be-
schulung nach dem ukrainischen System und deren Lehrplänen weiter fortsetzen.“ Das allein
werde ihnen eine „barrierefreie und schmerzfreie Rückkehr in die Ukraine ermöglichen“.1
Das Konzept der Landesregierung wird diesem Begehren nur teilweise gerecht. So sollen
nach der Aussage der Ministerin Feußner (Bildungsausschuss, 31.03.2022) zwar Sonderklassen für ukrainische Flüchtlingskinder gebildet werden, der Unterricht in diesen Sonderklassen ist jedoch nicht verpflichtend, d. h. ukrainische Flüchtlingskinder können, wenn sie dies
wünschen, auch in Regelklassen unterrichtet werden. Weiterhin sollen die Ankunftsklassen
auf eine Integration in den Regelunterricht hinführen. Dementsprechend soll in diesen Klassen nicht nur nach ukrainischem, sondern nach ukrainischem und deutschem Lehrplan unterrichtet werden.
Dieses Konzept wird weder dem Begehren der Generalkonsulin noch der aktuellen Lage gerecht. Es kann nicht darum gehen, die ukrainischen Flüchtlingskinder langsam an unser
Schulsystem zu binden. Unsere Aufgabe ist, die Zeit, die der Krieg dauert, sinnvoll zu überbrücken, sodass nach dem Ende des Krieges die Rückkehr in das ukrainische Schulsystem
ohne Zeitverlust und Lerndefizit möglich ist.
Tobias Rausch
Parlamentarischer Geschäftsführer