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Schafhaltung durch Arbeitskräfte unterstützen und nachhaltig fördern!

Der Landtag möge beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass sich der Schafbestand in Sachsen‐Anhalt nicht stabilisiert hat
und weiterhin abnimmt.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

  1. entsprechende Haushaltsmittel ‐ 5 Mio. Euro ‐ bereitzustellen, um die Schafhaltung
    durch geförderte Arbeitskräfte wirksam zu unterstützen.
  2. für die Schafhaltung kurzfristig und unbürokratisch landeseigene Flächen zur Verfügung
    zu stellen, die sich für eine Beweidung eignen.
  3. eine neue verbindliche Konzeption für den Erhalt und Ausbau einer stabilen konkurrenz‐
    fähigen Schafhaltung umgehend zu erarbeiten und nach einem Zeitplan umzusetzen.
  4. den zuständigen Ausschüssen für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie Wissen‐
    schaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt über den Ausbau der Schafhaltung und den
    Einfluss der Schafbeweidung in der Kulturlandschaft, jährlich ausführlich zu berichten.
    Begründung
    In der 7. Legislatur fiel der Schafbestand von 74.600 (2016) auf 57.800 Schafe (2021, Ge‐
    samtbestand vorläufig, Statistisches Landesamt) und erreicht nun einen historischen Tief‐
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    stand! Zum Vergleich: 1991 hatte das Land Sachsen‐Anhalt noch 281.622 Schafe. Seitdem
    wurde der Bestand kontinuierlich abgebaut!
    Aufgrund dieser fortlaufend negativen Entwicklung der Weidetierbestände beschreiben die
    Begründungen der letzten Anträge der AfD‐Fraktion „Weidetierprämie ein Jahr nach Land‐
    tagsbeschluss realisieren und Schafhaltung entscheidend voranbringen“ (Drs. 7/5084,
    16.10.2019) und „Weidetierhaltung endlich durch Prämie sichern“ (Drs. 8/733, 11.02.2022)
    weiterhin die unveränderten Rahmenbedingungen.
    Allerdings wird im aktuellen Antrag die Forderung nach einer flächenbezogenen Förderung
    durch den Vorschlag einer Förderung von Arbeitskräften, die zur Unterstützung der Schaf‐
    halter zur Verfügung gestellt werden, ersetzt. Konkret sollen 160 Arbeitskräfte über eine
    Landesförderung auf die einzelnen Schäfereien bzw. Schafhaltungsbetriebe des Landes ver‐
    teilt werden. Dabei sollen sich qualifizierte Gruppen von Arbeitskräften herausbilden, die in
    der Lage sind, einzelne Schafherden, Schäfereien sowie Schafhaltungsbetriebe im Nebener‐
    werb und Kleinstbetriebe kurzfristig (z. B. im Krankheitsfall oder terminlicher Abwesenheit
    des Betriebsinhabers) zu betreuen und für abgegrenzte längere Zeiträume (z. B. bei Urlaub)
    langfristig selbständig und entsprechend der Betriebs‐ und Haltungsanforderungen zu füh‐
    ren. Dieses Ziel ist grundsätzlich auch für große Haupterwerbsbetriebe anzustreben. Be‐
    gründbar wird diese Forderung mit dem Altersdurchschnitt der Schafhalter und der Tatsa‐
    che, dass allein durch den hinzugekommenen Herdentierschutz sowie Antrags‐ und Formu‐
    lartätigkeiten die physische und psychische Belastbarkeit ihre Grenzen erreichen. Eine derar‐
    tige Förderung zielt vor allem auf junge leistungsfähige Menschen ab, die über eine derarti‐
    ges Förderprogramm z. B. auch einen Berufsabschluss oder eine neue berufliche Perspektive
    erhalten können. Ein derartig von der Gesellschaft getragenes Förderprogramm schafft auch
    entsprechende Empathie und Anerkennung für ein Berufsbild, das ‐ bei unveränderter Sach‐
    lage ‐ leise zu verschwinden droht.
    Die vorläufigen Ergebnisse des THÜNEN Institut für Betriebswirtschaft zur Lage der deut‐
    schen Schafhaltung unterstreichen eine gezielte Förderung aller Weidetierbetriebstypen,
    denn „jeder Betriebstyp erfüllt durch Faktorausstattung, Produktionsweise und Produktions‐
    ausrichtung verschiedene zum Teil gesellschaftlich relevante Aufgaben. … Über alle Betriebs‐
    typen hinweg wird die aktuelle Situation nur wenig positiv eingeschätzt. Die Hauptprobleme
    werden in der Wirtschaftlichkeit und dem Herdenschutz gesehen (n = 359 Betriebe)“
    (https://www.thuenen.de/index.php?id=11033&L=0, Abruf 03.08.2022).

Mit der Idee der Kombination von Arbeitskräften und Flächen hat z. B. die Stadt Blankenburg
im Harz als erste Kommune neue Wege beschritten und einen Stadtschäfer eingestellt, der
mit 240 Suffolk‐Schafen die kommunalen Streuobstwiesen pflegt.
Neue Ideen und Wege müssen in eine definierte Vorgehensweise mit entsprechender Ziel‐
setzung eingebunden werden. Daher ergibt sich letztendlich die Notwendigkeit eines neuen
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Konzeptes zur Förderung der Schafhaltung, denn seit zwanzig Jahren blieben alle Landtags‐
beschlüsse die konkret eine Entwicklung, Förderung und Stabilität der Schafhaltung in Sach‐
sen‐Anhalt zum Inhalt hatten, wirkungslos (Drs. 3/50/4096 B, 25.01.2001; Drs. 6/2698,
16.01.2014), oder wurden nicht umgesetzt (Drs. 7/3326, 31.08.2018).
Die antragstellende Fraktion verbindet den erneuten Antrag zur Förderung der Schafhaltung
auch deshalb mit neuen, auf die Vorstellung der Schafhalter zugeschnittenen Vorschläge, um
im Sinne der Würdigung des gesellschaftlichen Nutzens der Schafhaltung, eine positive Eva‐
luierung durch das Parlament zu erzielen.
Oliver Kirchner Ulrich Siegmund
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

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