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Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 aufheben

Fraktion AfD
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 aufheben
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Die am 16.03.2022 in Kraft getretene Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gefährdet die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt, indem sie Personen mit einem Beschäftigungsverbot belegen kann, die keine Impfung gegen Covid-19
nachweisen können.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

  1. alle fachaufsichtsdienstlichen und im Infektionsschutzgesetz vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Aussprechen von Betretungs- und Tätigkeitsverboten zu
    vermeiden.
  2. sich im Bundesrat für einen Gesetzentwurf einzusetzen, nach dem die seit dem
    16.03.2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben wird.
  3. sch bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass in der Bundeswehr von Befehlen
    zur Duldung von Covid-19-Impfungen abgesehen wird.
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    Begründung
    Die am 16.03.2022 in Kraft getretene Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gefährdet die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt, indem sie Personen mit einem Beschäftigungsverbot belegen kann, die keine Impfung gegen Covid-19
    nachweisen können.
    Die zurzeit eingesetzten Impfstoffe gegen Covid-19 können den Geimpften vor schweren
    Verläufen schützen, sie können aber eine Ansteckung des Geimpften nicht mehr sicher ausschließen und auch nicht die Weitergabe der Krankheitserreger an Dritte, z. B. an Patienten.
    Der Impfschutz ist nun im Wesentlichen also maximal ein Eigenschutz, was im Gesundheitswesen die Folge hat, dass die zu schützende Person, also der Patient, durch die Impfung des
    Personals kaum bis gar nicht geschützt werden kann. Hinzu kommt, dass bei der aktuellen
    Virusvariante „Omikron“ die Krankheitsschwere herabgesetzt ist.
    Die Landesregierung steht in der Pflicht, ihre Möglichkeiten zu nutzen, sodass von der Umsetzung von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen wird. Dies gilt insbesondere vor
    dem Hintergrund, dass aufgrund der gesetzlichen Festlegungen in § 22a IfSG in vielen Fällen
    zukünftig die Nachweise von Geimpften und Genesenen und ab dem 01.10.2022 neben denen von Genesenen auch diejenigen von einfach und zweifach Geimpften, dies sogar in
    Kombination mit einer erfolgten Genesung, keine Anerkennung mehr finden sollen. Eine
    fortlaufende Prüfung durch die Gesundheitsämter wäre niemals leistbar.
    Der MDR Sachsen-Anhalt berichtete, dass an der Charité in Berlin eine Studie zu Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen durchgeführt wird. Es zeigte sich, dass die Zahl schwerer
    Komplikationen nach Impfungen gegen SARS-CoV-2 40 Mal höher waren als durch das PaulEhrlich-Institut (PEI) bislang erfasst wurde. Das ist eines der Ergebnisse einer langfristigen
    Beobachtungsstudie der Berliner Charité. Studienleiter Professor Harald Matthes forderte
    mehr Anlaufstellen für Betroffene.
    1 Die Studie läuft seit einem Jahr. Deutschlandweit werden dafür rund 40.000 geimpfte Personen in regelmäßigen Abständen befragt.
    Am 24.11.2021 hat das Bundesministerium der Verteidigung die Covid-19-Impfung in das
    Basisimpfschema aufgenommen. Dies setzt vielfach Soldaten der Gefahr einer Impfung gegen ihren Willen aus. Die möglichen Impfnebenwirkungen und die trotz Impfung weiterhin
    bestehende Möglichkeit der Erkrankung und Weiterübertragung von Covid-19 erfordern ei-

1 MDR (03.05.2022), Charité-Forscher fordert Ambulanzen für Impfgeschädigte,
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfung-nebenwirkungen-impfschaeden100.html, (Abruf am 09.05.2022).
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ne neue Bewertung. Die Vorbehalte und etwaige Kontraindikationen von Soldaten müssen
ernst genommen werden. Die Landesregierung soll sich daher für das Entfallen der Covid-19-
Impfpflicht in der Bundeswehr einsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am
Montag, dem 02.05.2022 darüber verhandelt, ob die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten rechtmäßig ist. Zwei Bundeswehr-Offiziere haben dagegen geklagt, dass die Covid-19-
Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten aufgenommen wurde. Sie sehen darin
unter anderem einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen.
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Selbst ohne die einrichtungsbezogene Impfpflicht herrscht Personal- und Fachkräftemangel
in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in Pflegeeinrichtungen. Mangelnde
politische Wertschätzung sowie politisches Versagen im Zusammenhang mit der CoronaKrise haben die ohnehin enormen arbeitsbedingten Belastungen noch weiter erhöht. Ein
weiterer Verlust von Beschäftigten durch die Erteilung von Betretungs- und Tätigkeitsverboten wird vor allem bei künftig steigenden Personalbedarfen nicht kompensierbar sein. Einschränkungen im Versorgungsangebot drohen oder sind bereits existent.
In Magdeburg sind nach Schätzungen des Gesundheitsamtes zehn Prozent aller Beschäftigten nicht vollständig geimpft oder genesen, weiter wird mitgeteilt, dass die Verfahren wahrscheinlich länger als die vorgegebenen drei Monate dauern werden. Außerdem gibt es allein
im Landkreis Stendal aktuell 427 Bewertungsverfahren, wie der Landrat am 05.05.2022 mitteilte. Geht man von vergleichbaren Zahlen in den anderen Landkreisen aus, wäre dieser
Personalverlust auch über mehrere Jahre hinweg niemals ausgleichbar.
Die Verhältnismäßigkeit der Regelung ist somit grundsätzlich neu abzuwägen. Im Ergebnis
dieser Abwägung wäre die Anordnung eines Betretungsverbotes für Ungeimpfte schon aus
Verhältnismäßigkeitsgründen obsolet.
Die Landesregierung steht in der Pflicht, ihre Möglichkeiten zu nutzen, sodass von der Umsetzung von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen und eine medizinische Unterversorgung ausgeschlossen werden kann. Genau diese Möglichkeit sieht das Infektionsschutzgesetz auch vor.
Oliver Kirchner
Fraktionsvorsitzender

2 MDR (02.05.2022), Bundesverwaltungsgericht berät über Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr,
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/corona-impflicht-bundeswehr-soldaten-gericht100.html, (Abruf am 09.05.2022).

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